Der Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand ist am 20.10.24 für sechs Jahre gewählt worden.

Folgende Mitglieder wurden gewählt (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Eva Bär
  • Dr. Stefanie Bank
  • Clarissa Bruhn
  • Anna Hofbauer
  • Thomas L. Jenner
  • Falk Liebich
  • Matthias Pronold
  • Kathrin Stoiber

Geborene Mitglieder sind:

  • Pfarrer Klaus-Ulrich Bomhard
  • Pfarrerin Simone Rink
  • Pfarrerin Barbara Kovarik

In der ersten KV-Sitzung sind noch - Andreas Italiaander und - Dr. Cornelia Lippmann berufen worden. Wir danken allen, die sich zur Wahl gestellt haben. Herzlichen Dank allen Wählerinnen und Wählern.

Den Mitgliedern des Kirchenvorstands von 2018-2024 ist am 1. Advent im Gottesdienst gedankt worden und die Mitglieder des neuen Kirchenvorstands wurden begrüßt und ins Amt eingeführt.

Aufgaben des Kirchenvorstands

Was ist der Kirchenvorstand?

Der Kirchenvorstand ist das Gremium, das die Kirchengemeinde leitet und kann mit einem Stadtrat oder Parlament verglichen werden. Er wirkt maßgeblich bei der Besetzung der Pfarrstellen mit, beschließt den Haushaltsplan und die Jahresrechnung und ist für alle baulichen und personellen Angelegenheiten der Gemeinde zuständig.

Der Kirchenvorstand ist aber auch das geistliche Leitungsgremium der Gemeinde und trägt Sorge für die Gottesdienste, den kirchlichen Unterricht und die missionarischen und diakonischen Aufgaben.

Wer wählt den Kirchenvorstand?

Der Kirchenvorstand wird von allen wahlberechtigten Gemeindegliedern für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Die Amtsperiode des derzeitigen Kirchenvorstands umfasst den Zeitraum von 2024-2030.

Aus wie vielen Personen besteht der Kirchenvorstand?

Die Größe des Kirchenvorstands hängt von der Größe der Gemeinde ab. Unser Kirchenvorstand hat acht gewählte Mitglieder. Dazu kommen noch zwei berufene Mitglieder, der Pfarrer und zwei Pfarrerinnen. Unser Kirchenvorstand besteht somit aus 13 stimmberechtigten Mitgliedern.

Wann und wie oft trifft sich der Kirchenvorstand?

Die Sitzungen finden in der Regel einmal monatlich statt und sind öffentlich. Zeiten und Orte werden in den Gottesdiensten abgekündigt und durch Aushang in den Schaukästen bekannt gegeben. Nicht öffentlich sind alle Punkte, die den Datenschutz betreffen, also beispielsweise Personalfragen.